Antrag auf einen Platz im Azubiwohnheim
Wir versuchen deinen Zimmerwunsch zu berücksichtigen, sind jedoch berechtigt, eine andere Zimmeraufteilung vorzunehmen. Die Miethöhe bemisst sich grundsätzlich nach der tatsächlichen Zimmerbelegung.
Bitte beachte, dass der Mietvertrag für die Dauer des Ausbildungsjahres geschlossen wird.
Mit der Antragstellung werden die Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten gemäß der geltenden Internatssatzung sowie die Hausordnung anerkannt.
Bitte lade dir den Antrag herunter, fülle diesen aus und schicke ihn per E-Mail an uns zurück.
Aufnahme und wohnvertrag
Wenn du dich entscheidest, bei uns zu wohnen, musst du das im Azubiwohnheim beantragen.
Wir schließen dann einen privatrechtlichen Wohnvertrag über die Dauer der Nutzung des benötigten Platzes ab. Meist ist das das gesamte Schuljahr. Beachte bitte, dass der günstige Mietpreis in jedem Monat des Schuljahres - also auch in den Ferien oder anderen schulfreien Zeiten - zu zahlen ist.
Sollte sich etwas in deinem Leben ändern und du benötigst den Platz im Wohnheim nicht mehr, hast du eine Kündigungsfrist von einem Monat immer zum nächsten Monatsende.
Bist du minderjährig, müssen deine sorgeberechtigten Eltern zustimmen.
Mit Abschluss deines Wohnvertrages verpflichtest du dich, das Entgelt zu zahlen sowie die Regeln des Hauses anzuerkennen und einzuhalten.